Mietbedingungen
§1 Entstehung des Mietvertrages
Der Mietvertrag kommt durch die Annahme des Angebots von „KERN - Mietgeräte und Werkzeugverleih“ zustande. Die Annahme kann schriftlich oder durch Übergabe des Mietgutes erklärt werden.
§2 Übergabe und Rückgabe
Der Mieter hat das Mietgut zur vertraglich vereinbarten Zeit abzuholen und zurückzugeben. Eine Lieferung und Abholung durch „KERN - Mietgeräte und Werkzeugverleih“ kann nur verlangt werden, wenn dies auch vertraglich vereinbart wurde.
Der Mieter verpflichtet sich, dass Mietgut bei Übergabe auch Mängel zu untersuchen und diese ggf. an „KERN - Mietgeräte und Werkzeugverleih“ mitzuteilen. Nimmt der Mieter das Mietgut an, ohne diese vertraglich oder durch Lichtbilder mit Zeitstempel festzuhalten, stehen weder Minderungsansprüche noch Schadensersatzansprüche.
Gibt der Mieter das Mietgut nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums nicht zurück, so kann „KERN - Mietgeräte und Werkzeugverleih“ für die Dauer der zusätzlichen Einbehaltung die vereinbarte Miete verlangen.
Bei Rückgabe muss der Zustand des Mietgutes dem Zustand der Übergabe entsprechen. Gewöhnliche Gebrauchsspuren die durch die Nutzung des Mietgutes für die dafür vorgesehenen Arbeiten entstehen sind zu dulden. Bei Beschädigung ist der Mieter gegenüber „KERN - Mietgeräte und Werkzeugverleih“ schadensersatzpflichtig. Die Geräte müssen gereinigt und ggf. voll betankt abgegeben werden.
§3 Kaution
Gegenüber „KERN - Mietgeräte und Werkzeugverleih“ hat der Mieter für das Mietgut eine Kaution zu hinterlegen. Die jeweilige Höhe pro Mietgut ist den jeweiligen Produktseiten auf der Website www.kern-werkzeuge.com zu entnehmen.
Die Kaution wird nach Rückgabe des Mietgutes zurückerstattet, sofern er seine Verpflichtungen vollständig und ordnungsgemäß nachgegangen ist.
§4 Pflichten der Mietvertragsparteien
Der Mieter verpflichtet sich alles zu tun, um Schäden zu verhindern bzw. diese zu begrenzen, sowie um Diebstahl des Mietgutes zu verhindern.
Der Mieter muss sich an die Sicherheits-, Bedienungs- und Wartungsvorschriften halten.
Der Mieter darf unter keinen Umständen Sicherheitssysteme (bspw. Schutzhauben etc.) umgehen oder entfernen.
Der Mieter darf das Mietgut nicht weiter Vermieten oder Dritten zur Verfügung stellen. Bei Herausgabe an Dritte hat der Mieter „KERN - Mietgeräte und Werkzeugverleih“ sofort zu informieren.
Der Mieter muss das Mietgut gesäubert und ggf. betankt an „KERN - Mietgeräte und Werkzeugverleih“ übergeben.
Der Mieter muss sich an die gesetzlichen Vorschriften halten.
§5 Haftung von „KERN - Mietgeräte und Werkzeugverleih“
„KERN - Mietgeräte und Werkzeugverleih“ haftet bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit. Für andere Schäden haftet „KERN - Mietgeräte und Werkzeugverleih“ nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Besteht eine leicht fahrlässige Verletzung der Pflichten, dessen Zweck wesentlich für die Erreichung des Vertragszweckes ist, begrenzt sich die Haftung von „KERN - Mietgeräte und Werkzeugverleih“ auf Höhe des Schadens, welcher typisch und vorhersehbar auf die Art des fraglichen Geschäfts ist.
Eine weitergehende Haftung von „KERN - Mietgeräte und Werkzeugverleih“ wird hiermit ausgeschlossen, insbesondere für anfängliche Mängel, soweit nicht die Voraussetzungen von siehe Oben gegeben sind.
Diese Haftungsbeschränkung gilt für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von „KERN - Mietgeräte und Werkzeugverleih“.
§6 Schäden, Verlust
Der Mieter verpflichtet sich Schäden am Mietgut unverzüglich an „KERN - Mietgeräte und Werkzeugverleih“ zu melden.
Bei Beschädigung oder Verlust des Mietgutes sowie des Zubehörs ist der Mieter ersatzpflichtig, sofern dieser hierfür geschuldet ist.
Durch Schäden oder Verlust entsteht ein Nutzungsausfall, hierbei sofern dieser dem Mieter zu verschulden ist hat der Mieter an „KERN - Mietgeräte und Werkzeugverleih“ eine Nutzungsausfallentschädigung zu zahlen in Höhe der vertraglich vereinbarten Miete über die Dauer der Reparatur- oder Wiederbeschaffungszeit.
§7 Beendigung des Mietvertrags und Rückgabe
Der Mietvertrag endet zum jeweiligen vertraglich vereinbarten Zeitpunkt. Unter Einverständnis beider Parteien oder aufgrund Unzumutbarkeit kann der Mietvertrag fristlos gekündigt werden.
§8 Zahlung
Die Zahlung der Kaution sowie die Mietkosten sind bei der vor der Übergabe des Mietgutes in voller Höhe zu entrichten.
§9 Datenschutz
Personenbezogene Daten speichert „KERN - Mietgeräte und Werkzeugverleih“ ausschließlich zur Abwicklung der Vertragsbeziehungen. Diese werden lediglich für die Vertragsdurchführung verwendet und nur unter Zustimmung des Mieters an Dritte gegeben, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist.
§10 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen beeinflusst die Wirksamkeit des Vertrages im Rest nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die Regelung treten, die der unwirksamen Regelung bei wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten steht.